Nicht jedes Riester-Angebot eignet sich für jeden. Daher ist es dringend ratsam, sich vorher unabhängig beraten
zu lassen. Wir erstellen Ihnen individuell, unabhängig und
kostenlos Ihren Versicherungsvergleich für die Riester-Rente.
Verschenken Sie kein Geld, und stellen Sie die Weichen für Ihre finanzielle
Sicherheit im Alter.
Das wichtigste in Kürze:
Jeder Berechtigte kann in 2008 drei Prozent seines sozialversicherungspflichtigen
Vorjahreseinkommens (maximal 1.575 Euro) steuerfrei in einen Riester-Vertrag
einzahlen und bekommt einmal im Jahr 114
Euro vom Staat geschenkt. Ehepaare
bekommen den doppelten Zuschuss, und für jedes Kind gibt es zusätzlich
138 Euro. Die Zulagen steigen bis 2008 auf jährlich 154 Euro plus 185
Euro je Kind.
Lassen Sie sich in einem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch persönlich beraten.
Unsere Berater stehen Ihnen kompetent und sachkundig zur Seite und helfen Ihnen das für Sie passende Produkt zu finden.
Riester-Rente ist eine kapitalgedeckte und vom Staat geförderte
Altersvorsorge. Diese freiwillige Zusatzvorsorge kann privat und auch
über den Arbeitgeber abgeschlossen werden.
Arbeitnehmer, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
zahlen, können diese staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Der
Erhalt der Förderung ist nicht automatisch. Voraussetzung ist, dass
Arbeitnehmer einen privaten oder betrieblichen Riestervertrag abschließen.
Eine Vielzahl von Anlageprodukten steht zur Auswahl, z.B. Banksparpläne,
Fondsinvestments, Rentenversicherungen.
Nach Gesetzt müssen alle Produktvarianten den Kapitalerhalt gewährleisten.
Dem Sparer müssen zu Rentenbeginn zumindest seine eingezahlten Beiträge
zuzüglich der Zulagen zur Verfügung stehen.
Eine Totalverlust-Risiko besteht dabei nicht, nur die unterschiedliche
Anlagerisiken, je nach Produkt. Riester-Sparer sollten deshalb bei
der Wahl des richtigen Produktes nicht irgendein Angebot nehmen. Es
sollte das Modell gewählt werden, das am besten zu der Risikoneigung
und den Lebensumständen passt.
Die privaten Altersvorsorge wird vom Staat mit Zulagen und Steuervorteilen
unterstützt.
Die Höhe der Förderung über Zulagen hängt von der familiären Situation
des Sparers ab. Grundsätzlich gibt es eine Grundzulage und für jedes
Kind eine Kinderzulage. Die Grundzulage beträgt seit 2006 mittlerweile
114 Euro pro Jahr. Für jedes Kind gibt es weitere 138 Euro. Bis 2008
steigen die Zulagen bis auf 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage
an. Für Kinder, die nach 2007 geboren sind, gibt es sogar 300 Euro.
Wenn Riester-Sparer die aufgewendeten Beiträge plus Zulagen als
abzugsfähige Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung ansetzen,
können sie sich steuerliche Vorteile sichern. Das Finanzamt erstattet
automatisch die Differenz, falls der dadurch entstehende Steuervorteil
höher als die Summe der Zulagen ist.
Die Beiträge für die geförderte Altersvorsorge können so aus unversteuertem
Einkommen erbracht werden. Das macht Riesterverträge zu einer guten
Geldanlage.