Um eine Krankenkasse zu finden, die das für
Sie günstigste Angebot bietet, können Sie unseren unabhängigen
Versicherungsvergleich nutzen!
Nur so können wir Ihnen den passenden Tarif der großen deutschen
Versicherungsgesellschaften individuell auf Sie maßgeschneidert errechnen.
Jeder Student ist in der Regel versicherungspflichtig und muss sich selbst
krankenversichern.
Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemester
oder maximal bis zum Ende des Semesters in dem das 30. Lebensjahr vollendet
wird.
Studenten können innerhalb von 3 Monaten seit Beginn des Studiums
oder nach Beendigung der gesetzlichen Familienversicherung sich privat
versichern.
Die Befreiung aus der gesetzlichen Krankenkasse ist durch ein formlosen
Antrag möglich.
Der größte Vorteil der privaten Krankenversicherung:
jeder kann die gewünschten Leistungen nach den persönlichen
Bedürfnissen selbst bestimmen.
Die Studenten tarife bei der privaten Krankenversicherung bieten im Vergleich
zu den Normaltarifen identische Leistungen bei geringeren Beitragen.
Studenten, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) erhalten, bekommen einen Zuschuss von ihrem Amt für
Ausbildungsförderung, der dort beantragt werden muss.