
Eine selbstständige Tätigkeit liegt dann vor, wenn sie in
eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübt wird, wenn eine
eigene Betriebsstätte vorhanden ist, Verfügungsmöglichkeit
über die eigene Arbeitskraft vorliegt, das Unternehmensrisiko getragen
wird und die Befugnis besteht, die Tätigkeit und die Arbeitszeit
im wesentlichen frei zu gestalten.